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Medienmitteilung Gemeindewahlen

Aus dem Präsidium

Freude über die Wiederwahl von Katharina Ali-Oesch
Bedauerlicher Sitzverlust im Stadtrat

 
Die SP Thun ist sehr erfreut über die glanzvolle Wiederwahl von Katharina Ali-Oesch in den Gemeinderat. Schmerzhaft und bedauerlich ist jedoch der Sitzverlust im Stadtrat. Die SP verliert einen Sitz und hält noch sieben Sitze im Thuner Stadtparlament.
 
Das Wahlresultat von Katharina Ali-Oesch zeigt, dass die Thuner Wählenden ihre Arbeit schätzen und würdigen. Katharina Ali-Oesch sagt zu ihrer Wiederwahl: „Ich freue mich meine Arbeit als Gemeinderätin weiterführen zu können.“ Die SP Thun trat mit einer Fünferliste an, um die zwei SP-Sitze zu halten. Dies gelang leider nicht. Der Sitzverlust im Stadtrat ist bedauerlich. Christine Klopfenstein wurde als bisherige Stadträtin nicht im Amt bestätigt. Die SP verliert einen Sitz und ist neu noch mit sieben Stadträt:innen im Parlament vertreten.
 
Die SP Thun schickte für die Gemeinderatswahlen nebst ihrer Spitzenkandidatin Katharina Ali-Oesch mit Alice Kropf, Sandra Rupp, Adrian Christen und Claudius Domeyer vier weitere engagierte und politisch erfahrene Personen ins Rennen. Dies mit der Überzeugung, dass alle die nötige Kompetenz und Eignung für das Gemeinderatsamt mitbringen. Eine Mehrheit der Wählenden entschied sich nun für eine rechtsbürgerliche Mehrheit im Gemeinderat, die bis vor der Ersatzwahl im letzten Jahr die Stadt Thun regierte.
 
Die SP Thun gratuliert allen gewählten Gemeinderatsmitgliedern, wünscht ihnen Weitsicht und gutes Gelingen im neuen Amt und hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit. 
 
Die SP Thun wird das Resultat nun analysieren und dann nach vorne blicken. Die wiedergewählte Gemeinderätin Katharina Ali-Oesch wird mit grosser Motivation ihre Arbeit weiterführen und sich zusammen mit den SP-Stadträt:innen für bezahlbaren Wohnraum, Gleichstellung, zeitgemässe Bildungs- und Betreuungsmodelle, mehr Klimaschutz und kulturelle Vielfalt einsetzen.

Mitwirkung Überbauungsordnung Bostudenzelg Bläuerstrasse

Aus dem Vorstand

Grundsätzliches
Mit der vorliegenden Planung sollen ca.4.5 ha Kulturland zwecks Erweiterung und Verdichtung des städtischen Siedlungsgebietes überbaut werden. Es ist eines der wenigen Areale in Thun, welches in diesem Sinne entwickelt werden kann. Dies stellt eine grosse Chance dar, erfordert daher aber auch verantwortungsvolles Handeln. Unseres Erachtens zeigt die Mitwirkungsvorlage, dass sich die Planungsbehörde dieser Bedeutung und Verantwortung in weiten Teilen bewusst ist. Noch unbefriedigend festgelegt sind nach unseren Vorstellungen die nachstehenden Themenbereiche, welche in Berücksichtigung der aktuellen ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Problemstellungen zu zaghaft angegangen werden. Zu diesen Themenbereichen fordern wir daher die folgenden Anpassungen (unsere Anliegen in rot):

Art.5 Art der Nutzung
3 Wohnanteil: Mindestens 80 % der Geschossfläche oberirdisch (GFo). Innerhalb der Baubereiche A1 bis A6 sind 100% mindestens 75% der GFo des Wohnanteils dem gemeinnützigen Wohnungsbau vorbehalten.


Weiter ist dem Artikel 5 beizufügen, dass in den Baubereichen B1 bis B5 sichergestellt wird, dass mindestens ein Drittel der GFo des Wohnanteils als preisgünstiger Wohnraum im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsverordnung vom 26. November erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird oder der Boden durch Verkauf oder im selbständigen und dauerhaften Baurecht an eine gemeinnützige Organisation im Sinne von Artikel 37 der Wohnraumförderungsverordnung abgegeben wird, die die Wohnungen dauerhaft in Kostenmiete vermietet.


Begründung:
Der Fokus der Stadt Thun liegt gemäss Erläuterungsbericht auf der «Stärkung von Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Wohnbauträgern sowie innovativer Prozesse zur Wohnraumentwicklung». Weiter steht geschrieben: «die Thuner Wohnbaugenossenschaften leisten mit der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum und einem attraktiven Wohnumfeld einen zentralen Beitrag an eine lebendige Wohnstadt.» Die Stadt Thun hat in den nächsten Jahren nirgendwo sonst die Möglichkeit, so viel stadteigene Fläche für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Das Areal eignet sich aber auch für die Erstellung von preisgünstigem Wohnraum durch Private. Wir sind der Meinung, dass auch eine Frutiger AG für seine Arbeitnehmer*innen oder die BPK für ihre Versicherten ein Interesse haben, günstigen Wohnraum anzubieten.


Art.9 Qualitätssicherung und Richtprojekt
1Die Entwicklung von Bauvorhaben in den Baubereichen A1 bis A6 sowie C1 erfolgen im Rahmen von qualitätssichernden Verfahren nach in Anlehnung an die SIA 142 oder vorzugsweise 143. Die Beurteilung dieser Vorhaben im Baubewilligungsverfahren erfolgt durch das Preisgericht bzw. einen Ausschuss desselben oder durch das dafür zuständige Gremium der Stadt Thun.
2Die Entwicklung von Bauvorhaben in den Baubereichen B1 bis B5 erfolgen analog der Baubereiche A1 bis A6. Die Beurteilung der Qualität von Vorhaben in den Baubereichen B1 bis B5 erfolgt durch einen Ausschuss des Beurteilungsgremiums des durchgeführten qualitätssichernden Verfahrens (Ideenwettbewerb) sowie der Vertreter der Grundeigentümerschaft und der Stadt Thun. Weitere Einzelheiten werden vertraglich vereinbart.


Begründung: Es kann nicht sein, dass Bausteine derartiger Grösse nicht durch SIA Wettbewerbe entwickelt werden. Dass durch offene Wettbewerbe mit einem hohen Anteil an Jungbüros eine hohe Qualität entsteht ist unlängst bekannt.
Die SP Thun erachtet es auch als unabdinglich, dass in einem 1. Schritt im Rahmen von Konzeptausschreibungen die Bauträger für die einzelnen Parzellen festgelegt werden, um in einem 2. Schritt im Rahmen von qualitätssichernden Verfahren (SIA 142 oder vorzugsweise 143) die Parzellen zu entwickeln.

Art.26 Abstellplätze Motorfahrzeuge
2 Die zulässige Parkplatzzahl im Wirkungsbereich wird bestimmt aus der Bemessung der Parkplätze für Wohnnutzungen sowie für übrige Nutzungen:
a) Für Wohnnutzungen gilt:
- max. 0.5 Abstellplatz pro Wohnung in den Baubereichen A1 – A6
- max. 0.85 oder 1.0 Abstellplatz pro Wohnung in den Baubereichen B1 – B5
sowie C1: Für Mietwohnungen 0.85, für Eigentumswohnungen 1.0.
b) Die zulässige PP-Zahl für die übrigen Nutzungen bemisst sich gemäss Bauverordnung.
Art. 54a BauV bleibt vorbehalten.
c) Zusätzlich können separat gekennzeichnete Besucherparkplätze für das gesamte Areal im Umfang von 10% 5% der gemäss a) und b) erstellten Abstellplätze erstellt werden. Die Besucherabstellplätze der gesamten Überbauung können mit der ersten Bauetappe erstellt werden. Die Freigabe zur Nutzung erfolgt etappiert gem. Art. 30.
d) Die erstellten Parkplätze müssen nachfrageorientiert mit Elektroauto-Ladestationen ausgerüstet werden.


Anmerkung: Die Anzahl Parkplätze zeigen ein fehlendes Verständnis vom Sharingpotential. Durch eine adäquates Sharing-Konzept als integraler Teil des Betriebskonzept Mobilität können die Anzahl Fahrten reduziert und ESH-Plätze eingespart werden.


Art.27 Abstellplätze Fahrräder
1 Die Bemessung der Fahrradabstellplätze richtet sich nach VSS Normen (1 Veloabstellplatz pro Zimmer) den folgenden Werten:
- min. 30 % über den Mindestwerten gemäss kantonalen Vorschriften in den Baubereichen B1 bis B5 sowie C1.
- gemäss Mindestwerten nach VSS-Normen2 in den Baubereichen A1 bis A6.


Begründung: Auch bei einer Pensionskassen und bei Eigentum sollen Anreize für eine nachhaltige Mobilität gemacht werden.

Art.28 Carsharing
Die im Artikel geforderten zwei Carsharing-Abstellplätze sind ein Hohn. Die im Betriebskonzept Mobilität beschriebenen Zielformulierung «möglichst nachhaltige Mobilität» kann nicht erreicht werden. Allgemein lassen das Richtprojekt und die Überbauungsvorschriften betreffend Mobilität vieles vermissen. Wir würden uns ein progressiveres Mobilitätskonzept wünschen.

Art.29 Zwischennutzungen
2 Der Rückbau ist in der Bewilligung mit einem Beseitigungsrevers sicherzustellen.
Zwischennutzungen in Form von Fahrnisbauten sind in Zwischenzuständen aufgrund
der Etappierung während einer Dauer von maximal 3 Monaten Jahren zulässig. Familiengärten sind nicht zulässig.


Begründung: Zwischennutzungen brauchen Zeit um sich zu etablieren. Auch werden diese nicht selten in Frohnarbeit und ehrenamtlich betrieben und mit einem knappen finanziellen Budget aufgestellt.
Ein längerer Zeithorizont fördert die Bereitschaft sich für Zwischennutzungen einzusetzen.


Art.31 Energie
1Sofern die Nutzung technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist und eine Konzession erteilt wird, ist Grundwasser als Hauptenergieträger für Heizung und Warmwasseraufbereitung einzusetzen.
Sollte ein anderer Energieträger eingesetzt werden, muss dieser zu 100% erneuerbar sein.
2Neubauten müssen beim gewichteten Energiebedarf den Grenzwert gemäss KEnV vom 26. Oktober 2011 in der seit 01.09.2016 geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschreiten.
3Auf eine Unterschreitung gemäss Abs. 2 kann verzichtet werden, wenn die Einhaltung der Zielwerte der 2000-Watt-Gesellschaft, des Standards nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS 2.0 2.1 Gold oder eines gleichwertigen Standards im Baugesuch nachgewiesen wird. Dabei gilt:
a) Bezüglich 2000-Watt muss bis zur Baueingabe das Zertifikat «2000-Watt-
Areal» vorliegen und eine Verpflichtung zur Rezertifizierung in der Realisierungsphase
und im Betrieb vertraglich gesichert sein.
b) Bezüglich SNBS muss bis zur Baueingabe mindestens die Bescheinigung der
ersten Konformitätsprüfung einer unabhängigen und akkreditierten Prüfgesellschaft
vorliegen und eine Verpflichtung zur Zertifizierung nach der Realisierung
vertraglich gesichert sein.

Begründung: Grundsätzlich bestehen heute die Voraussetzungen bei Neubauarealen, diese als Netto-Null oder als «Plus-Energie-Areale» zu bauen. Mit den aktuellen Herausforderungen (Energiekrise, Klimakrise) ist es für die SP-Thun nicht verständlich, dies nicht auch zu fordern.

SP Thun fällt Abstimmungsparolen und unterstützt die Stadtpräsidiumskandidatur von Andrea de Meuron

Beschluss der Mitgliederversammlung

An ihrer Mitgliederversammlung sprechen sich die SP-Mitglieder einstimmig gegen die AHV-Vorlagen und die Verrechnungssteuerreform aus und befürworten die Massentierhaltungsinitiative sowie die kantonale Vorlage zum Stimmrechtalter 16. Nach eingehender Diskussion entschied sich die SP grossmehrheitlich für die Unterstützung der Kandidatur von Andrea de Meuron für die Stadtpräsidiumswahl 2022.

Frauen erhalten durchschnittlich 40 Prozent weniger Rente, obwohl sie gleich viel arbeiten wie Männer. Doch sind die Berufe, welche mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, schlecht bezahlt. Frauen übernehmen zudem den Hauptteil der unbezahlten Arbeit und üben auch deshalb oft Teilzeitpensen der bezahlten Arbeit aus. «Bevor diese Ungerechtigkeiten nicht behoben sind, kommt eine AHV-Reform auf dem Buckel der Frauen nicht infrage», erläuterte Co-Präsidentin Alice Kropf. Zudem trifft die Erhöhung der Mehrwertsteuer Wenigverdienende besonders hart.

Auf ebenso einstimmige Ablehnung stiess die Verrechnungssteuerreform. Co-Präsident Claudius Domeyer zeigte auf, dass die bürgerliche Salamitaktik das Ziel verfolgt, das Kapital steuerlich weiter zu entlasten und nur noch Arbeit und Konsum zu besteuern.

Auf Zustimmung stiessen die Massentierhaltungsinitiative sowie die kantonale Vorlage zu Stimmrechtalter 16. 

Die SP Thun begrüsst, dass der Stimmbevölkerung dank der Stadtpräsidiumskandidatur von Andrea de Meuron eine Auswahl unterbreitet wird. Ein grünes Stadtpräsidium steht zudem im Einklang mit dem Wahlziel des Erhalts der rotgrünen Mehrheit im Gemeinderat. Die grossmehrheitliche Unterstützung für de Meuron für die Wahlen 2022 spiegelt zudem die gute Zusammenarbeit der SP und der Grünen wider. 

Thun, 8. September 2022

Dank Einbahnregime mehr Sicherheit und Raum für Bus, Velo und Fussverkehr

Aus dem Vorstand

Die SP Thun setzt sich für eine lebenswerte Stadt und gegen eine (versuchsweise) Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Thuner Innenstadt ein.

Die SP engagiert sich für eine attraktive Innenstadt als Begegnungsort für die ganze Bevölkerung. Die Attraktivierung der Innenstadt sowie der peripheren Stadtquartiere setzt eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik voraus. «Das Potential einer guten Vernetzung innerhalb der Stadt, mit der Region und dem Umland via Schiff oder Bahn, zu Fuss, auf dem Velo oder im Bus (ist) ein historischer Grund für die Einmaligkeit der Stadt»[1] 

Eine Aufhebung des Einbahnverkehrs für Autofahrende würde auf Kosten der Fussgängerinnen und Velofahrer zu mehr Autoverkehr in der Innenstadt führen und das Herz der Innenstadt als Begegnungsort für alle beeinträchtigen. Auch für die Entwicklung des Wirtschaftsraums Thun braucht es ein ganzheitliches Verkehrssystem, welches die Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden optimiert. Dazu gehört nebst dem Bypass Nord auch die Einbahnregelung. Die SP Thun wird aus diesen Gründen einer Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Thuner Innenstadt im Rahmen eines Verkehrsversuches nicht zustimmen.

Im Übrigen sind die vom Gemeinderat definierten und in der Medienmitteilung vom 7. Juli kommunizierten quantitativen Erfolgskriterien zu einseitig auf die Anliegen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) fokussiert und somit nicht zielführend. Die Bedürfnisse des Langsamverkehrs werden nicht angemessen berücksichtigt.

Statt über einen unnötigen Verkehrsversuch zu diskutieren, der von einigen Exponenten des rechten Thunerseeufers für den MIV gefordert wird, verlangt die SP Thun im Hinblick auf eine verkehrsberuhigte Innenstadt:

  1. eine rasche und zukunftsorientierte Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts,
  2. in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Einführung eines intelligenten Verkehrslenksystems sowie
  3. gezielte Anreize für eine verstärkte Nutzung des ÖV und der Förderung des Langsamverkehrs.

Bei einer versuchsweisen Aufhebung des Einbahnverkehrs wird die SP Thun Beschwerde einreichen.

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[1] REISEFÜHRER THUNER INNENSTADT, HANDBUCH FÜR EINE LEBENDIGEUND ATTRAKTIVE INNENSTADT (https://dialog.thun.ch/de/attraktivierung/participant/survey-document-groups/587, Seite 34)

Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 15. Mai

Beschluss der Mitgliederversammlung

Die SP Thun fasste an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen sowie zur kantonalen Vorlage.
 
Gewalt, Elend und Tod sind an den Aussengrenzen Europas Alltag geworden. Flüchtende und migrierende Menschen werden entrechtet, geprügelt und abgeschoben. Als europäische Grenz- und Küstenwache ist Frontex mitverantwortlich. Frontex ist intransparent. Frontex schaut weg. Frontex beteiligt sich an Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem wird Frontex europaweit massiv ausgebaut. Die Schweiz ist als Mitglied des Schengenraums verpflichtet, sich an der europäischen Grenz- und Küstenwache zu beteiligen. Die rechte Mehrheit hat im Parlament verhindert, dass ein Ausbau dieser Beteiligung beinhaltet, gleichzeitig auch mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen. Die SP Thun hat die Nein-Parole beschlossen, damit eine solidarischere, menschlichere Neuauflage des Gesetzes ermöglicht wird.
 
Zum Filmgesetz und zum Transplantationsgesetz wurde diskussionslos die Ja-Parole gefasst, ebenso zur kantonalen Vorlage zur Stärkung der Volksrechte (Volksvorschlag vor Eventualantrag).

Menschenrechtsverletzungen aufzeigen

Aus dem Vorstand

Die SP und die Juso der Region Thun befassten sich im Hinblick auf die Abstimmung vom 15. Mai im Kino Rex mit einem Film und einem Referat mit dem menschenrechtswidrigen Umgang mit Geflüchteten und der europäischen Grenzschutzorganisation Frontex. Die Spendeneinnahmen dieses Abends in der Höhe von rund 400 Franken gehen an eine Organisation, die versucht im Mittelmeer Ertrunkene zu identifizieren und ihnen damit ihre Würde zurückzugeben.
 
Immer wieder berichten die Medien von ertrunkenen geflüchteten Menschen im Mittel­meer. Kaum jemand ist sich bei diesen Meldungen bewusst, dass nur in seltenen Fällen die Identität der Ertrunkenen bekannt ist. So werden namenlose Tote beigesetzt, nummeriert und irgendwo registriert. Die Angehören erfahren so nie vom Schicksal ihrer Liebsten, warten jahre- und jahrzehntelang vergeblich auf ein Lebenszeichen.
 
Der Dokumentarfilm „Nr. 387 – Ertrunken im Mittelmeer“ von Madeleine Leroyer handelt von einem der schlimmsten Schiffsunfälle in der jüngeren Zeit: Am 18. April 2015 sank 130 Kilometer vor der libyschen Küste ein Schiff, über achthundert Migrant*innen ertranken. Die italienische Regierung ließ das Schiff bergen und die Toten so weit möglich identifizieren. Der Dokumentarfilm begleitet die Leiterin der Mission sowie ihre Mitarbeitenden, die auf Sizilien und in Nordafrika versuchen, die Identität eines ertrunkenen Mannes heraus­zufinden, von der nur die Fragmente eines Liebesbriefs Hinweise geben.
 
Referat zu No Frontex
Vor dem Film referierte Lorenz Naegeli, Aktivist von Watch Med Alarmphone und Resear­cher über die europäische Grenzschutzagentur Frontex, deren Budget von 6 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 543 Millionen im Jahr 2021 gestiegen ist. „Ein Problem bei Frontex ist die enge Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie“. Zudem haben die Menschenrechte bei Frontex mit 0,2% vom Budget nur einen marginalen Stellenwert. Dies komme dann bei illegalen Rückführungen zum Ausdruck, so genannten „Pushbacks“, argumentierte Naegeli. Die Vorwürfe gegen Frontex wiegen schwer: Intransparenz, Wegschauen und Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen. Aus diesen und weiteren Gründen lehnt es das Referendumskomitee ab, dass der finanzielle Beitrag der Schweiz von 24 auf 61 Millionen Franken erhöht wird.

Einsprache gegen Ortsplanungsrevision

Aus der Fraktion

Aus Sicht der SP Thun sprechen verschiedene Gründe gegen die Erteilung der Plangenehmigung der OPR. Insbesondere wird zu wenig auf die in Thun fehlenden preiswerten Wohnungen und die klimatischen und ökologischen Aspekte reagiert. Werden nicht wesentliche Verbesserungen erzielt, wird die SP Thun das Referendum ergreifen.

Die OPR lenkt die Entwicklung auf Gebiete die bereits gebaut sind, wo also Menschen wohnen – und hier liegt das sozialpolitische Problem: Der OPR fehlen die flankierenden Massnahmen, damit die Verdichtung sozialverträglich umgesetzt wird. Der bezahlbare Wohnraum ist im Sinne einer nachhaltigen, inklusiven Stadt zu schützen und zu erweitern. Deshalb fordert die SP einen neuen Gesetzesartikel zum Schutz und zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum bei Wohnungsknappheit. Zudem braucht es beim gemeinnützigen Wohnungsbau verbindliche Ziele: Bei Um- und Neueinzonungen muss sichergestellt sein, dass mindestens ein Drittel der Wohnnutzung preisgünstig erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird.

Bezüglich Klima und Ökologie fordert die SP verbindlichere, strengere und damit zeitgemässe Regeln und will einen besseren Schutz von Bäumen erreichen.

Weiter bemängelt die SP, dass in der Planauflage betreffend Bestandeszone, zu welcher z.B. die Altstadt gehört, die Erdgeschossnutzung nur unzureichend geregelt ist. Sie fordert daher, dass Umnutzungen von Erdgeschossen in nicht publikumsorientierte Nutzungen nicht mehr erlaubt sind.

Die SP sieht in der Verdichtung der bebauten Gebiete das Potential, die baulichen und ökologischen Qualitäten als auch die Lebensqualität der Thunerinnen und Thuner zu erhöhen. Dies kann jedoch nur mit gut geführten, transparenten Verfahren erfolgen. Die SP fordert deshalb qualitätssichernde Verfahren, die SIA konform sind.

Durchmischte, lebendige Quartiere für alle ist für die SP auch bei der Einsprache zu den diversen Anpassungen der Zonen mit Planungspflicht zentral: bei der ZPP Schadau soll auf exklusives Wohnen verzichtet werden, bei der ZPP Bädlimatte und der ZPP Gwattstrasse braucht es Vorgaben zum gemeinnützigen Wohnungsbau und in der ZPP Bahnhof West soll die Umstrukturierung mit qualitätssichernden Verfahren erfolgen.

Die SP Thun behält sich vor das Referendum zu ergreifen, sollten im Einspracheverfahren nicht wesentliche Verbesserungen zu den formulierten Forderungen erzielt werden können.

Die SP Thun feiert 125 jähriges Jubiläum

Aus dem Vorstand

Mit einem vielfältigen Programm feiern die Mitglieder der SP Thun zusammen mit Weggefährt:innen und Interessierten in diesem Jahr das 125 jähriges Bestehen ihrer Partei, schauen zurück auf die letzten 25 Jahre politischen Engagements für eine nachhaltige und solidarische Stadt Thun für alle und schauen auf  zukünftige Herausforderungen.

Das Jahr 2022 ist für die SP Thun ein besonderes Jahr. Vor 125 Jahren ist aus der damals gegründeten Arbeiter-Union und dem Arbeiterbund Strättligen über die Jahre die Sozialdemokratische Partei hervorgegangen. Ihre Mitglieder haben seither die Geschichte und Entwicklung der Stadt Thun beeinflusst und mitgeprägt.

Im Jahr 1997, als die SP Thun ihr 100jähriges Jubiläum feierte, hielt sie die politische Geschichte der Partei in einem Buch fest. Heute, im 125. Jahr ihres Bestehens, blickt sie auf die letzten 25 Jahre politischer Herausforderungen und Erfolge zurück. Die SP Thun nimmt das Jubiläum zum Anlass, nach vorne zu schauen und sich bezüglich ihrer Gemeinsamkeiten in Haltung, Vision und Anliegen unter den Mitgliedern und Sympathisant:innen auszutauschen. Möglichkeiten dazu bieten sich an vier öffentlichen Führungen in verschiedenen Quartieren, wo deren Entwicklung zwischen Aufbruch, Abbruch und Bewahren beleuchtet wird. Eine dokumentarische Bilderreise im Kino Rex rundet den Führungszyklus ab.

Am 2. Juli wird das Jubiläum an einem grossen Fest in der Schadaugärtnerei gefeiert und am 20. August findet ein Sponsoring-Schwimmen im Flussbad Schwäbis statt, der Erlös wird an den Verein Vista/Frauenhaus und an die Klimajugend Thun gespendet.

Das gesamte Programm finden Sie auf dem Flyer. Medienschaffende sind an den Veranstaltungen herzlich eingeladen.

Die SP Thun tritt mit fünf Kandidierenden zu den Gemeinderatswahlen an

Beschluss der Mitgliederversammlung

Die SP Thun tritt mit fünf Kandidierenden zu den Gemeinderatswahlen an

Die Mitgliederversammlung der SP Thun folgte dem Vorschlag des Parteivorstands einstimmig und mit Applaus und empfiehlt den Thuner Wahlberechtigten Katharina Ali-Oesch zur Wiederwahl als Gemeinderätin. Für die Nachfolge des abtretenden Peter Siegenthaler wurden Alice Kropf, Adrian Christen, Sandra Rupp und Claudius Domeyer nominiert.

Eine deutliche Mehrheit der Thuner Stimmbevölkerung entschied sich im November 2021 mit der Wahl von Katharina Ali-Oesch für mehr Gleichstellung, für zukunftsweisende Bildungs- und Betreuungsmodelle, für mehr Klimaschutz, für sozialen Ausgleich und kulturelle Vielfalt. Ein Entscheid für einen politischen Richtungswechsel, denn nach über 20 Jahren gibt es im Thuner Gemeinderat erstmals wieder eine linke Mehrheit. Die SP Thun will den Schwung der engagierten Wahlkampagne und des grossen Wahlerfolgs bei der Ersatzwahl nutzen und mit einer starken Liste den erfolgreich eingeschlagenen Weg fortsetzen.

Als Spitzenkandidatin schickt die SP Thun Katharina Ali-Oesch ins Rennen. Als amtierende Gemeinderätin und Vorsteherin der Direktion Bildung Sport Kultur kandidiert Katharina Ali-Oesch auf dem ersten Listenplatz. Ali-Oesch bringt Kompetenz, Fachwissen und Gestaltungswille mit. Die Mitglieder der SP Thun sind überzeugt, dass sie die richtige Person ist, um die Arbeit im Gemeinderat weiterzuführen.

Mit Alice Kropf, Adrian Christen und Sandra Rupp kandidieren drei weitere Personen, die grosse politische Erfahrung und viel Wissen aus der langjährigen Tätigkeit im Stadtrat und in politischen Organisationen mitbringen. SP Co-Präsident Claudius Domeyer vervollständigt die Gemeinderatsliste.

Mit dieser starken 5er-Liste blickt die SP mit Zuversicht ins Wahljahr und wird mit einer engagierten Wahlkampagne alles daran setzen, die zwei Sitze und damit die rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat zu erhalten.

Erfolg für die SP-Thun; Förderprogramm Energieeffizienz vom Stadtrat angenommen

Aus dem Präsidium, Aus der Fraktion

Erfolg für die SP-Thun; Förderprogramm Energieeffizienz vom Stadtrat angenommen

2019 beauftragte die SP-Fraktion den Gemeinderat per Motion ein Reglement für einen Förderfonds zu erarbeiten und vorzulegen. Am letzten Donnerstag 17. Februar hat der Stadtrat das neue Reglement zur Förderung der Energieeffizienz nach fast zweistündiger Diskussion angenommen. Das Förderprogramm unterstützt Thuner Hauseigentümer:innen bei der Analyse ihrer Liegenschaft mit einem GEAK plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht zur energetischen Modernisierungen), bei der Gebäudehüllensanierung und bei der Realisierung von Thermischen Solaranlagen, Photovoltaik-Anlagen und beim Heizungsersatz mit Wärmepumpen. Das  Förderprogramm Energieeffizienz ist ein wichtiges Instrument für mehr Klimafreundlichkeit und weist den Weg in eine energiesparsamere Zukunft. Dafür wird sich die SP Thun auch weiterhin einsetzen!