Die Thuner Zonenplaninitiative verlangt die Umzonung der Parzelle 3308 im Lerchenfeld von der Arbeitszone A in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Damit soll die Erweiterung der Sportanlagen Waldeck erwirkt werden. Das Argument der Initiant*innen, hier den ausgewiesenen Bedarf an zusätzlichen Sport- und Freizeitanlagen zu erfüllen, tönt gut. Auf den zweiten Blick wird aber offensichtlich, dass mit der geforderten Umzonung der geplante regionale Abfallsammelhof mit Recyclingcenter verhindert wird. Der städtische Abfallsammelhof am heutigen Standort genügt den Anforderungen nicht mehr, ist zu klein und die Sicherheit für den Betrieb kann kaum mehr gewährleistet werden. Der einzige Standort, der die drei Anforderungen an das regionale Projekt erfüllt, ist die Parzelle 3308 im Lerchenfeld: Die Armasuisse als Grundeigentümerin ist bereit, das Grundstück im Baurecht an die AVAG abzutreten. Zudem bietet die Parzelle die geforderte Grösse und liegt in der Arbeitszone A. Der Verpflichtungskredit für die Erschliessung wurde bereits 2018 vom Stadtrat gesprochen. Die Erschliessung ist zwingende Aufgabe der Stadt, egal ob für die Arbeitszone A oder für die Zone für Sport- und Freizeitanlagen.
Fazit: NEIN zur Thuner Zonenplaninitiative.
Die mit der Initiative geforderte Umzonung schafft am falschen Ort Platz für Sportanlagen und verhindert ein zukunftsgerichtetes regionales Projekt.
Die SP Thun sagt Nein, weil wir uns für eine gute städtische Infrastruktur der Zukunft stark machen.