Die Mitglieder der SP Thun befassten sich an ihrer digitalen Mitgliederversammlung vom 28. April mit den Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni und beschlossen die Abstimmungsparolen.
Der Schwerpunkt der inhaltlichen Diskussion lag bei den beiden Agrarinitiativen und dem Terrorgesetz. Die Referent:innen Regina Fuhrer (Bio-Bäuerin, SP-Grossrätin) und Ruedi Bigler (Meisterlandwirt, Präsident Aaremilch) erläuterten die Argumente zu den Agrarinitiativen. Alice Kropf (Stadträtin und Vizepräsidentin SP Thun) referierte zum Terrorgesetz.
Grosse Zustimmung bei den Agrarinitiativen
In der Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass die stetig sinkenden Erträge aus landwirtschaftlicher Produktion für bäuerliche Betriebe bei einer anhaltend hohen Wertabschöpfung der Grossverteiler ein Problem darstellt. Insbesondere bei Bio-Produkten besteht eine hohe Marge für Grossverteiler. Der SP ist es ein Anliegen, dass sich Menschen mit kleinem Budget jetzt und in Zukunft gute und gesunde Nahrungsmittel leisten können.
Es wurde anerkannt, dass konventionelle Bauernbetriebe bereits jetzt innovative Wege gehen und ihre Produktionsstandards bezüglich nachhaltiger Landwirtschaft stetig weiterentwickeln. Die Kritik galt vor allem dem Schweizerischen Bauernverband, welcher als mächtige Lobbyorganisation alle Bestrebungen für eine gesetzlich verankerte, zukunfts-orientierte Landwirtschaft blockiert.
Mit der Annahme beider Agrarinitiativen kann mit griffigen Gesetzesvorlagen ein Systemwechsel weg von einer immer intensiveren, hin zu einer nachhaltigen und klimaverträglichen Landwirtschaft angestossen werden. Die Mitglieder der SP Thun sprachen sich mit nur einer Gegenstimme und einzelnen Enthaltungen für ein Ja zur Trinkwasserinitiative und einstimmig für die Pestizidinitiative aus.
Das Terrorgesetz geht zu weit
Peter Siegenthaler wies aus seiner Sicht als Grossrat darauf hin, dass das Problem von Gefährder:innen auch in der Schweiz vorhanden und es nicht grundsätzlich falsch sei, die Möglichkeiten der Polizei für zusätzliche präventive Massnahmen zur Terrorismus-bekämpfung zu diskutieren. Alice Kropf machte in ihrem Referat allerdings deutlich, dass die Vorlage gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Kinder-rechtskonvention verstösst. Die Unschuldsvermutung werde faktisch abgeschafft und Menschen (insbesondere auch Kinder ab dem 12. Lebensjahr) könnten ohne erhärteten Verdacht und ohne Gerichtsurteil drastischen polizeilichen Massnahmen wie Hausarrest oder Rayonverboten zugeführt werden. Sie warnte eindringlich davor, dass mit dem Gesetz der Rechtsstaat ausgehebelt und durch eine Willkürjustiz ersetzt werde. Bis auf eine Gegenstimme folgten die Mitglieder dieser Argumentation. Die SP Thun empfiehlt das Terrorgesetzt zur Ablehnung.
Unterstützung für das CO2-Gesetz und das Covid-.Gesetz
Bei den Mitgliedern war die Zustimmung zum CO2-Gesetz unbestritten. Beim Covid-Gesetz gab es Klärungsbedarf zu der Härtefallunterstützung für Medien. Beide Abstimmungs-vorlagen wurden ohne Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen zur Annahme empfohlen.