Wahlwerbung von Raphael Lanz kritisch beleuchtet

Unübersehbar hängen ausschliesslich Wahlplakate von Stadtpräsident Raphael Lanz in den Eingangsbereichen der Parkhäuser City Nord-Grabengut und City West-Aarestrasse. Der Stadtpräsident ist Verwaltungsratspräsident der Parkhaus Thun AG, von welcher die Stadt Thun Mehrheitsaktionärin ist. Die Parkhäuser sind mitgetragen von der öffentlichen Hand und stehen somit im öffentlichen Interesse. Die Sozialdemokratische Partei Thun erachtet diese Wahlwerbung nicht nur als stossend und hinterfragt deren Legitimation, sondern stellt sich auch zwei Fragen: Dürfen Exekutivmitglieder Wahlwerbung in Institutionen und Unternehmen machen, an welchen die öffentliche Hand beteiligt ist? Handelt es sich hier – aufgrund einer Ämterkumulation – gar um Amtsmissbrauch d.h. um das Verschaffen eines «unrechtmässigen Vorteils» gemäss der Schweizerischen Rechtsordnung?
Mit Befremden kommentiert die Sozialdemokratische Partei ebenfalls ein internes Schreiben des Stadtpräsidenten an alle Mitarbeitenden der Stadt Thun. In diesem Mail nimmt Raphael Lanz Stellung zu seinem Entscheid, nicht als Kandidat für die Regierungsrats-Ersatzwahlen im Februar 2016 zur Verfügung zu stehen. Gleichzeitig schreibt Raphael Lanz, dass ein Nationalratsmandat sein Amt als Stadtpräsident «ideal ergänzen» würde und verweist auf seine private Wahl-Homepage. Die Mitarbeitenden wurden drei Tage nach der offiziellen Medienmitteilung angeschrieben – sie waren also längst im Bilde. Deshalb stellt sich der Sozialdemokratischen Partei Thun ebenfalls die Frage nach der Zulässigkeit und Legitimation des Mittels.

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