Der Vorstand der SP Thun richtet an den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung der Wohnen im Alter AG die folgenden Forderungen: 1. Die Bedürfnisse der betagten und pflegeabhängigen Menschen müssen sofort ins Zentrum gestellt werden. 2. Die Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung müssen offen gelegt und mit anderen Institutionen verglichen werden. 3. Die neue Geschäftsleitung muss zwingend über Erfahrung im NPO-Bereich verfügen. 4. Die einzelnen Institutionen müssen wiederum mehr Kompetenzen erhalten. 5. Die Grösse des Verwaltungsapparats muss objektiv hinterfragt und wo nötig abgespeckt werden. Einmal mehr zeigt sich, dass die Privatisierung von öffentlichen Diensten dazu führt, dass sich auf dem Buckel der Leistungsbezüger/innen und der Angestellten die Taschen von Aktionären und Managern füllen. Der Thuner SP-Vorstand denkt deshalb darüber nach, die Wiedereingliederung der Alters- und Pflegeheime in die Stadtverwaltung zu fordern. Dies auch deshalb, weil mehr als die Hälfte aller Bewohner/innen eines Altersheimes ihren Aufenthalt nur dank öffentlicher Gelder sprich Ergänzungsleistungen finanzieren können. Zudem erwartet die SP Thun umgehend positive Änderungen bei der Wohnen im Alter AG. Alters- und Pflegeheime erfüllen den Zweck, betagten und pflegeabhängigen Menschen menschenwürdige letzte Jahre zu bieten. Für die Angestellten solcher Institutionen ist die Arbeit eine grosse Belastung, müssen sie doch mit ansehen, wie Menschen trotz ihres grossen Einsatzes ihrem Ende entgegen gehen. Besonders gut entlöhnt wird diese Arbeit nicht, kann sich doch glücklich schätzen, wer mehr als 5’000 Franken netto verdient. Entsprechend schwierig ist es, bestens qualifiziertes und erfahrenes Personal zu finden. Umso wichtiger ist es, dass sich in den Alters- und Pflegeheimen sowohl die Betagten und Pflegebedürftigen wie auch die Angestellten wohl fühlen.