Die SP und die Grünen Thun fordern Jugendarbeit statt Videoüberwachung und reichen Beschwerde gegen den Einsatz von Überwachungskameras ein
Gemeinsame Medienmitteilung der SP Thun und der Grünen Thun zur geplanten Videoüberwachung in Thuner Sporthallen
In seiner Medienmitteilung vom 20. Mai verkündete der Thuner Gemeinderat den Einsatz von Videoüberwachung in den Eingangsbereichen von vier Thuner Sporthallen. Die SP und die Grünen Thun sowie weitere Organisationen haben Beschwerde gegen diese Verfügung eingereicht. Der Gemeinderat zeigt nicht schlüssig auf, weshalb der Einsatz von Überwachungskameras zielführend und angemessen sein soll. Es fehlt ein Gesamtkonzept und die Einführung flächendeckender, aufsuchender Jugendarbeit.
Vor einem Jahr wurde im Thuner Stadtrat ein überparteiliches Postulat angenommen, mit welchem die Einführung aufsuchender Jugendarbeit gefordert wurde. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der Gemeinderat jedoch nicht aktiv geworden und setzt weiterhin vorwiegend auf repressive Massnahmen. In diesen Bereich einzuordnen ist auch die Absicht, zwecks Verhinderung und Ahndung von Straftaten wie Einbruch, Diebstahl oder Sachbeschädigung Videokameras in Thuner Sporthallen einzusetzen.
Gemäss Art. 124 PolG ist der Einsatz von Videoüberwachungsgeräten nur dann zulässig, wenn ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht und zum Schutz der Gebäude und ihrer Benutzer*innern erforderlich ist. Von mehreren geeigneten Massnahmen haben die Behörden diejenige zu treffen, welche die Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt und in keinem erkennbaren Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Gemeinderat hat in seiner Verfügung nicht glaubwürdig und schlüssig aufgezeigt, weshalb in den Sporthallen von einem erhöhten Schutzbedürfnis auszugehen ist und welche alternativen Massnahmen zur Videoüberwachung geprüft wurden.
Abklärungen haben ergeben, dass es sich bei den Delikten im Umfeld der Sporthallen um Bagatellen handelt, wie sie im Rahmen von jugendlichem Verhalten oft vorkommen. Mit Videoüberwachung kann kaum auf diese Verhaltensweisen eingewirkt werden. Hierzu braucht es eine längerfristige Strategie und ein Gesamtkonzept, in dem aufsuchende Jugendarbeit eine tragende Rolle spielt. Die Beschwerdeführenden sehen hauptsächlich in diesem Ansatz die zielführende und angemessene Strategie, um deviantem Verhalten nachhaltig entgegenzuwirken. Öffentliche Mittel sollen in präventive Angebote statt repressive Massnahmen investiert werden.
Mit besonderem Befremden nehmen die SP und die Grünen Thun zur Kenntnis, dass die Stadt Thun die Videokameras zwar vor der Beschwerdefrist vom 22. Juni noch nicht in Betrieb genommen – jedoch bereits beschafft und installiert hat. Dieses Vorgehen stellt aus Sicht der beschwerdeführenden Parteien die Korrektheit der demokratischen Prozesse infrage.