Die SP Thun beteiligt sich am Postenlauf des Feminististischen Kollektiv Thun-BeO – https://feministischeskollektivthunbeo.ch mit einem Posten zum Konsensprinzip im Sexualstrafrecht
im Schaufenster der MUNDWERK Kulturbar, Obere Hauptgasse 49, 3600 Thun
Mindestens jede fünfte Frau in der Schweiz hat bereits sexualisierte Gewalt erlebt. Personen aus marginalisierten Gruppen, insbesondere nicht-weisse Frauen, Frauen mit Behinderung, sowie trans und intergeschlechtliche Personen sind noch um ein Vielfaches stärker betroffen.
Obwohl diese massiven Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung extrem häufig vorkommen, bleiben sie in der Schweiz meist straflos. Grund dafür ist auch unser veraltetes Sexualstrafrecht. Heute gilt nur ungewolltes vaginales Eindringen bei einer «Person weiblichen Geschlechts» als Vergewaltigung und das nur, wenn sie durch physische Gewalt, Drohung und ähnliche Mittel dazu gezwungen wurde.
11’710 Personen sind dem Aufruf der feministischen Bewegung und der SP gefolgt und haben eine Stellungnahme zur Revision des Sexualstrafrechts eingereicht. Nicht Zwang, sondern fehlende Zustimmung muss das entscheidende Kriterium sein.
Wir fordern die Neudefinition von Vergewaltigung nach dem Grundsatz
«Nur Ja heisst Ja»
Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung muss als Vergewaltigung oder sexueller Übergriff anerkannt werden – unabhängig vom Geschlecht und Körper der betroffenen Person.
Wir werden so lange intervenieren, bis auch das Sexualstrafrecht nicht mehr das Patriarchat, sondern die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität aller schützt!